Transparenzbekanntmachungen gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2024/900 (TTPA) sind seit dem 9. Oktober 2025 für Anbieter politischer Werbung verpflichtend. Ziel dieser Regelung ist es, für Nutzerinnen und Nutzer klar erkennbar zu machen, wer hinter politischer Werbung steht, aus welchen Gründen ihnen bestimmte Inhalte angezeigt werden und ob dabei personenbezogene Daten für Targeting-Zwecke verwendet werden.
Die Vorschriften dienen dazu, Informationsmanipulation entgegenzuwirken und die Transparenz im demokratischen Meinungsbildungsprozess zu stärken. Zu diesem Zweck müssen unter anderem Angaben zu den verantwortlichen Sponsoren sowie zu eingesetzten Targeting- und Verbreitungsmethoden offengelegt werden.
Auf dieser Webseite werden die entsprechenden Transparenzbekanntmachungen zentral bereitgestellt. Dadurch erhalten Sie einen strukturierten Überblick über die aktuell veröffentlichten Informationen.